AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Pia Fleischmann

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) sollen die Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen Pia Fleischmann – Graphic Design (nachfolgend: Pia Fleischmann) mit Sitz in Bern und deren Kunden (nachfolgend: Auftraggeber) schaffen. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Vertrages.

Eine Auftragserteilung an Pia Fleischmann gilt als Anerkennung dieser AGB, auch ohne ausdrückliche vorherige Einbeziehung. Abweichende Abmachungen bleiben vorbehalten. Die von Pia Fleischmann zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsbeschrieb in der Offerte oder dem Auftrag. Pia Fleischmann verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen.

Offerten Offerten von Pia Fleischmann werden jeweils sorgfältig und auf Grundlage aller zur Verfügung stehenden Informationen erstellt. Ohne eine anderslautende Vereinbarung werden Leistungen nach effektivem Aufwand abgerechnet. Sollte festgestellt werden, dass der Aufwand von Pia Fleischmann die offerierte Leistung überschreitet, werden die Auftraggebern frühestmöglich informiert. Abweichende Leistungen, welche bei der Auftragserteilung nicht erfasst sind, werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt. Wie bspw. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten, Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen, usw.) sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet. Unbefristete Offerten von Pia Fleischmann sind ab Ausstellungsdatum 30 Tage lang gültig.

Auftragserteilung Pia Fleischmann beginnt den Auftrag nach erhaltener Auftragserteilung. Diese kann mündlich oder schriftlich erfolgen und setzt automatisch voraus, dass vorliegende AGB gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers Pia Fleischmann geht davon aus, dass bei von den Auftraggebern gelieferten Daten und Dokumente keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Auftraggeber sind zudem dafür verantwortlich, dass Daten und Inhalte fehlerfrei und rechtzeitig an Pia Fleischmann geliefert werden.

Nutzungsrecht und Urheberrecht Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Pia Fleischmann einzuholen und je nach Vereinbarung entsprechend zu entschädigen. Bei widerrechtlicher Nutzung durch den Auftraggeber, steht Pia Fleischmann das Recht zu, einen Schadenersatz von 200 % der Gesamtkosten des Auftrages zu verrechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Durch die Zahlung des Schadenersatzes fällt das Verbot der Nutzung nicht dahin. Alle übrigen Nutzungsrechte sowie das Urheberrecht als solches verbleiben bei Pia Fleischmann. Dazu zählen insbesondere das Änderungs- und Bearbeitungsrecht, das Recht zur Aufnahme des Werks in ein Sammelwerk, das Recht auf Urheberbezeichnung. Alle Originalwerke bleiben Eigentum von Pia Fleischmann. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von Pia Fleischmann geschaffene Werke zu verwenden, abzuändern oder zu verkaufen.

Geistiges Eigentum Sämtliche von Pia Fleischmann geschaffenen Werke und Ideen materieller oder immaterieller Art sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von Pia Fleischmann. Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte seitens Pia Fleischmann. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von Pia Fleischmann geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern oder zu verkaufen. Wenn mehrere Entwürfe oder Varianten ausgearbeitet wurden, verbleiben sämtliche Rechte an den Varianten und Entwürfen vollumfänglich bei Pia Fleischmann. Die Auftraggeber sind nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder weiterzugeben.

Externe Leistungen Für die Leistungen von Dritten in den Bereichen Druck, Produktion, Programmierung, Fotografie, Film u.ä. arbeitet Pia Fleischmann mit projektspezifisch ausgewählten SpezialistInnen zusammen. Pia Fleischmann ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber zu bestellen. Pia Fleischmann haftet nicht für qualitative Mängel bei Leistungen von Dritten und ebenso wenig für daraus entstehende Schäden.

Produktion Die Auftraggeber sind verpflichtet, die vor der Produktion zugestellten Kontrolldokumente auf Mängel zu überprüfen. Die Produktionsfreigabe ist schriftlich zu erteilen (Gut zum Druck, Gut zur Ausführung). Mit der Erteilung der Produktionsfreigabe erlischt die Haftung von Pia Fleischmann für etwaige Mängel, die bis zur Prüfung aufgetreten sind oder erkennbar waren. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt Pia Fleischmann keine Haftung.

Belegexemplare, Namensnennung Sofern vom Auftraggeber nicht ausdrücklich untersagt, ist Pia Fleischmann befugt, den Auftraggeber sowie die erbrachten Leistungen unter Namensnennung auf ihrem Internetauftritt, sonstigem Werbematerial usw. als Referenz zu kommunizieren.

Reklamationen Die von Pia Fleischmann erstellten Produkte sind bei Lieferung umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von zehn Arbeitstagen zu erfolgen.

Haftung Die Haftung seitens Pia Fleischmann für eigenes Handeln wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

Zahlungsbedingungen Pia Fleischmann ist grundsätzlich berechtigt, eine Akontozahlung in Höhe von 50 % des offerierten Betrages bei Auftragserteilung zu verlangen. Fehlt ein Fälligkeitsdatum, sind durch Pia Fleischmann gestellte Rechnungen innert 20 Tagen ab Datum der Rechnung zu begleichen. Wird ein erteilter und begonnener Auftrag reduziert oder annulliert, hat Pia Fleischmann einen Anspruch auf Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeit, Auslagen und Wiedergutmachung aller aus der Reduktion oder Annullierung entstehenden Schäden. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat Pia Fleischmann Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus haben die Auftraggeber die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

Archivierung Pia Fleischmann ist ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages von der Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten befreit. Pia Fleischmann ist nicht verpflichtet, Originale oder offene Daten an die Auftraggeber herauszugeben. Deren Freigabe ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Pia Fleischmann den Auftraggebern Originale oder offene Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit der schriftlichen Zustimmung durch Pia Fleischmann geändert oder an Dritte weitergegeben werden.

Gerichtsstand Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht mit Gerichtsstand in Bern.

Bern, Mai 2019